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Für Ärzte

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit unter Medizinern verschiedener Fachrichtungen ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Etwas weniger gängig scheint die regelmäßige Kooperation von Ärzten und Zahnärzten zu sein – die bereits im normalen Praxisalltag wünschenswert wäre, in der Schlafmedizin aber schlichtweg unumgänglich ist.

Die Bedeutung der Zahnmedizin in der Schlafmedizin hat natürlich mit der weltweiten Verbreitung der sogenannten „Unterkieferprotrusionsschiene“ (UPS, gelegentlich UKPS oder MAD abgekürzt) bei der Therapie der obstruktiven Schlafapnoe zu tun. Auch diese sehr gute Therapieoption bedarf zwingend einer solchen o.g. Kooperation – das fordern sämtliche nationalen und internationalen wissenschaftlichen Leitlinien. Abgesehen davon ist eine Einbindung der Zahnmedizin in den schlafmedizinischen Fächerkanon sehr sinnvoll:

  • Mehr als 60 Prozent der Bevölkerung sucht regelmäßig eine Zahnarztpraxis auf. Ideal, um mit entsprechenden Anamnese- und Screeningbögen undiagnostizierte OSA-Patienten zu entdecken.
  • Viele Komorbiditäten stellen sich in der Mundhöhle dar. Daher kann ein geschultes zahnärztliches Auge den Verdacht auf verschiedene Störungen oder Erkrankungen erheben und gezielt zum Spezialisten verweisen. Hier sind insbesondere die wissenschaftlich gesicherten Zusammenhänge zwischen Diabetes und Parodontitis, Gastroösophagealem Reflux (GERD) und dentalen Erosionen, Spannungskopfschmerzen und CMD oder Schlafapnoe und Bruxismus zu nennen.
  • Das Kiefergelenk und die beteiligte Muskulatur sind als Spezialgebiet der Zahnmedizin von erheblicher Bedeutung bei der Therapie funktioneller Störungen, zu denen auch die schlafbezogenen Atmungsstörungen gehören. Eine Mitbeurteilung der Kiefergelenke bzw. des Kauorgans kann auch bei anderen Therapiewegen als der UPS helfen, Probleme oder gar Misserfolge zu vermeiden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sprechen Sie mich bitte direkt an. Ich freue mich sehr über Ihren Anruf, Ihre Mail oder Ihren Arztbrief und werde mich unverzüglich um Ihr Anliegen kümmern. Als besonders erfahrener CMD-Therapeut stehe ich Ihnen selbstverständlich auch abseits der Schlafmedizin gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Für Zahnärzte

Es gibt überraschend viele intraorale Anzeichen von nicht erholsamen Schlaf. Die bei Zahnärzten bekanntesten Symptome dürften die Folgen von Schlafbruxismus sein, die übrigens in sehr engem ätiologischen Kontext zu verschiedenen Schlafstörungen stehen. Muskel- oder Kiefergelenkschmerzen, abgenutzte Zahnoberflächen, frakturierte Verblendkeramiken oder Restaurationen sowie Zungen- und Wangenimpressionen gehören zu den fast alltäglichen Befunden in unserer Sprechstunde.

Aber wussten Sie, dass auch refluxbedingte Erosionen der Zähne, Zungenfehlfunktionen wie Würgereiz und Hypertrophie, die eine Zahnbehandlung enorm erschweren können oder sogar eine Parodontitis kausal mit einer obstruktiven Schlafapnoe in Zusammenhang stehen können? Andere durch Schlafprobleme ausgelösten Erkrankungen wie Depressionen, Erschöpfungssyndrom, kardiovaskuläre Erkrankungen oder Hypertonie können durch Medikamentennebenwirkungen sekundär das ökologische Gleichgewicht der Mundhöhle stören.

Schlafbezogene Atmungs- oder Bewegungsstörungen sind zahnärztlich relevant!

Wenn Sie kollegiale Hilfe benötigen, sprechen Sie mich sehr gerne an. Ich helfe Ihnen selbstverständlich weiter. Sie können auch sehr gerne Ihre Patienten in meine schlafmedizinische Sprechstunde begleiten. Natürlich halte ich Sie im Falle einer konsiliarischen Behandlung immer auf dem Laufenden und binde Sie gerne in therapievorbereitende zahnärztliche Maßnahmen ein. Ihr Patient bleibt Ihr Patient.

Rufen Sie mich gerne an.

Die UPS als Kassenleistung?

Ja, aber...

DrHauschild-UPS

Die Spezialschiene zur Behandlung der Schlafapnoe oder des Schnarchens ist eine wissenschaftlich anerkannte und bewährte Methode. Ihre korrekte Anwendung ist in einer aktuellen wissenschaftlichen Leitlinie beschrieben.

Die vielleicht wichtigste Botschaft dieser Leitlinie besteht darin, dass Zahnärzte niemals ohne schlafmedizinische Diagnose und am besten auch nicht ohne eigene schlafmedizinische Qualifikation Schienen eingliedern sollten, die Schnarchen oder Apnoeleiden behandeln können. Dies käme im Grunde einem Kunstfehler gleich und wäre zuvorderst für den betroffenen Patienten von erheblichem Nachteil. Denn auch hinter einem vermeintlich harmlosen Schnarchen kann sich eine ernste, sogar lebensbedrohliche Erkrankung verbergen.

Die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) ist seit 2021 als Kassenleistung zur Versorgung von Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe als Zweitlinientherapie zugelassen worden. Voraussetzung dafür ist die festgestellte Kontraindikation oder Unwirksamkeit einer Maskenbeatmung (sog. PAP-Therapie). Sie muss von einem schlafmedizinisch qualifizierten Arzt verordnet und von einem schlafmedizinisch qualifizierten Zahnarzt eingegliedert werden. Auch wenn aufgrund seiner Approbation im Grunde jeder Zahnarzt berechtigt ist, eine UPS-Behandlung durchzuführen, bedeutet das leider nicht, dass er eben auch dazu befähigt ist. Die Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Schlafmedizin (DGZS) bietet Weiterbildungskurse an und zertifiziert Zahnärzte.

Das Wort „Zertifikat“ stammt übrigens aus dem Lateinischen und bedeutet „sicher machen“.